Begleitung bei Außenprüfungen

Das Finanzamt überprüft im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Im Rahmen der Prüfung werden neben der ordnungsgemäßen Berechnung und Abführung der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, vermögenswirksame Leistungen und die Berechnung von Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer überprüft. Hierfür ist die oben bereits erwähnte ordnungsgemäße Führung der Lohnkonten für jeden Mitarbeiter ausschlaggebend, da das Erscheinungsbild der Unterlagen einen Prüfer bereits optisch beeinflusst.

Wir bieten Ihnen an, Sie bei Lohnsteuer-Außenprüfungen zu begleiten. Sofern bereits die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen von uns erstellt wurden, bietet es sich ferner an, einen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen, dass die Prüfung in unserem Büro stattfinden soll.