Jahresabschluss

Im Jahresabschluss beziehungsweise der Einnahmenüberschussrechnung werden die Zahlen der laufenden Buchhaltung inkl. der Anlagenbuchhaltung aufgegriffen. Sodann werden handelsrechtliche  beziehungsweise steuerrechtliche Abgrenzungen, Anpassungen und Berichtigungen vorgenommen um einen

  • handelsrechtlichen Jahresabschluss (eventuell mit steuerlicher Überleitungsrechnung) beziehungsweise eine
  • steuerliche Einnahmenüberschussrechnung

zu erhalten.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen