Jahresabschluss

Im Jahresabschluss beziehungsweise der Einnahmenüberschussrechnung werden die Zahlen der laufenden Buchhaltung inkl. der Anlagenbuchhaltung aufgegriffen. Sodann werden handelsrechtliche  beziehungsweise steuerrechtliche Abgrenzungen, Anpassungen und Berichtigungen vorgenommen um einen

  • handelsrechtlichen Jahresabschluss (eventuell mit steuerlicher Überleitungsrechnung) beziehungsweise eine
  • steuerliche Einnahmenüberschussrechnung

zu erhalten.