Jahresabschluss
Im Jahresabschluss beziehungsweise der Einnahmenüberschussrechnung werden die Zahlen der laufenden Buchhaltung inkl. der Anlagenbuchhaltung aufgegriffen. Sodann werden handelsrechtliche beziehungsweise steuerrechtliche Abgrenzungen, Anpassungen und Berichtigungen vorgenommen um einen
- handelsrechtlichen Jahresabschluss (eventuell mit steuerlicher Überleitungsrechnung) beziehungsweise eine
- steuerliche Einnahmenüberschussrechnung
zu erhalten.