Beitragsnachweise für die Sozialversicherung

Ähnlich der Pflichten bezüglich der Lohn- und Kirchensteuer sind für Ihre Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen, Beitragsnachweise zu erstellen und die Beträge an den zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen.  Auch hier gilt: für falsch berechnete und abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können Sie als Arbeitgeber in Haftung genommen werden.

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