Jahresentgeltmeldung zur Sozialversicherung

Aus den laufenden Lohn- bzw. Gehaltsunterlagen, die als sogenannte Lohnkonten zu führen sind, müssen die Angaben in eine Meldung zur Sozialversicherung (Jahresentgeltmeldung) übertragen werden. Diese Meldung zur Sozialversicherung ist zum Ende einer Beschäftigung, mindestens jedoch jährlich, zu erstellen. Die Meldung dient dem Sozialversicherungsträger zur Berechnung der Rentenansprüche der einzelnen Arbeitnehmer.

Im Rahmen der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnungen übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung dieser sensiblen Meldung für Sie.