Jahresentgeltmeldung zur Sozialversicherung

Aus den laufenden Lohn- bzw. Gehaltsunterlagen, die als sogenannte Lohnkonten zu führen sind, müssen die Angaben in eine Meldung zur Sozialversicherung (Jahresentgeltmeldung) übertragen werden. Diese Meldung zur Sozialversicherung ist zum Ende einer Beschäftigung, mindestens jedoch jährlich, zu erstellen. Die Meldung dient dem Sozialversicherungsträger zur Berechnung der Rentenansprüche der einzelnen Arbeitnehmer.

Im Rahmen der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnungen übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung dieser sensiblen Meldung für Sie.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen