Steuererklärung und Steuerdurchsetzung für Privatpersonen

Im Privatbereich fallen meist die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen an:

  • Einkommensteuererklärung (mit den verschiedenen Anlagen N, V, KAP, Kinder, SO, GSE)
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • Lohnsteuerermäßigungsantrag
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung

Die Erstellung der vorstehend genannten Steuererklärungen ist teilweise freiwillig (wenn zugunsten der Steuerpflichtigen), zumeist aber gesetzlich vorgeschrieben. Neben einer steuergestaltenden Beratung bieten wir Ihnen natürlich auch die ordnungsgemäße Erstellung der vorgenannten Erklärungen nebst Anlagen und den meist erforderlichen Ergänzungen an. Durch das richtige Ausfüllen der Formulare können Rückfragen des Finanzamts vermieden und bestehende Steuererstattungsansprüche gesichert werden.

Ergänzungen sind meist dann erforderlich, wenn die Formulare keinen ausreichenden Platz für eine ordnungsgemäße Darstellung der jeweiligen Sachverhalte bieten.