Steuerdurchsetzung

Steuerberatung und Steuergestaltung können in Ausnahmefällen zu Rückfragen der Finanzverwaltung beziehungsweise stillschweigend zu einer Ablehnung durch die Finanzverwaltung führen. Wir bieten Ihnen daher die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten an, damit Ihnen Steuervorteile nicht zu Unrecht versagt bleiben:

  • eingehende Prüfung von Steuerbescheiden
  • Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung
  • Einlegen eines Rechtsbehelfs