Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
Das Handelsgesetzbuch verpflichtet alle Kaufleute, Bücher und Aufzeichnungen zu führen und auch einen Jahresabschluss zu erstellen. Selbständige sind hierzu erst bei Überschreiten einer bestimmten Umsatzgröße verpflichtet. Ungeachtet dessen verlangt die Finanzverwaltung aus steuerlichen Gründen gewisse Mindestaufzeichnungen in Anlehnung an handelsrechtliche Vorgaben, die mit einer Einnahmenüberschussrechnung enden.
Die Finanzbuchhaltung ist aber nicht nur Grundlage zur Erstellung eines Abschlusses für das Finanzamt. Sie kann für Sie von viel größerem Nutzen sein, wenn sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausrichtet ist. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Eine Auswahl unserer Dienstleistungen aus dem Gebiet der Finanzbuchhaltung finden Sie auf den nachstehenden Seiten.