Wir begleiten Sie bei steuerlichen Außenprüfungen
Das Finanzamt führt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße entweder regelmäßige oder unregelmäßige Überwachungen der steuerlich relevanten Sachverhalte durch. Steuerlich relevant sind hierbei nicht nur die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) aus ertragssteuerlicher Sicht, sondern auch die jeweilige umsatzsteuerrechtliche Behandlung. Eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung kann im Extremfall vom Finanzamt verworfen werden. Die Steuern werden alsdann vom Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen geschätzt.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Verarbeitung der laufenden monatlichen Geschäftsvorfälle (laufende Buchhaltung), sondern auch eine Begleitung bei einer steuerlichen Außenprüfung an.