Lohn- und Lohnsteueranmeldungen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer und die Kirchensteuer für Ihre Angestellten zu berechnen und Lohnsteueranmeldungen hierfür zu erstellen sowie die Beträge an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Lohnsteueranmeldungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweiligen Einzelfall (monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Die Lohnsteueranmeldung muss sodann spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums Ihrem Finanzamt vorliegen.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Arbeitgeber für falsch berechnete und abgeführte Lohnsteuer in Haftung genommen werden können. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, einen fachkundigen Ansprechpartner zu haben.